Inhalt

Gemeinde Zollikon, Lärmsanierung Staatsstrassen, Bericht akustisches Projekt Schallschutzfenster Teil 2, Öffentliche Planauflage

15. November 2018

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen vom Freitag, 16. November bis Montag, 17. Dezember 2018 auf der Gemeindeverwaltung Zollikon auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter www.laerm.zh.ch/ssp.

Einsprachen gegen das Schallschutzfenster-Projekt können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Ingenieur-Stab, Fachstelle Lärmschutz, Gian-Reto Fasciati, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).        

Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Ingenieur-Stab, Fachstelle Lärmschutz und Gemeinde Zollikon