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Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019–2023 (provisorischer Wahlvorschlag)

15. November 2018

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 21. September 2018 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden.

Taparelli Salvino, 1965, Dipl. Buchhalter/Controller, Neuackerstrasse 49, 8125 Zollikerberg, neu

Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 22. November 2018 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft, Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, Postfach, 8702 Zollikon, eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 21. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Gemeinderat Zollikon erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem amtlichen Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Auftrag der röm.-kath. Kirchenpflege
Kreiswahlvorsteherschaft Zollikon

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