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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 23. August 2017

1. September 2017
Friedhof Zollikerberg, Kreditgenehmigung für Planung Sanierung unbelegtes Grabfeld
Es war vorgesehen 2017, ein unbelegtes Grabfeld im Friedhof Zollikerberg aufgrund der für Erdbestattungen ungeeigneten Bodenbeschaffenheit mittels einer Entwässerung und dem Austausch des Erdgutes zu sanieren. Der Gemeinderat entschied aus Kostenüberlegungen diese Sanierungsarbeiten nicht zu bewilligen. Um die kostspielige Sanierung von rund 400'000 Franken zu vermeiden, beantragt der Gemeinderat der Bevölkerung künftig auf Erdbestattungen im Zollikerberg zu verzichten und nur noch auf dem Friedhof Zollikon zuzulassen. Dazu ist eine Änderung der Bestattungs- und Friedhofsverordnung notwendig. Über diese soll an der nächsten Gemeindeversammlung abgestimmt werden.

Für die Planung des ursprünglichen Vorhabens und für den Kanalanschluss, der unabhängig von einer Grabfeldsanierung notwendig ist und im Zusammenhang mit Strassenarbeiten erledigt werden konnte, sind Kosten von Fr. 66'927.10 zulasten der Investitionsrechnung 2017 angefallen. Der Ge meinderat bewilligte nachträglich den Kredit.


Vernehmlassung zur Verordnung über das Meldewesen und die Einwohnerregister
Am 11. Mai 2015 hat der Kantonsrat das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) erlassen. Im Verordnungsentwurf werden verschiedene Regelungsgegenstände zur Organisation, zum Melderecht sowie zur kantonalen Einwohnerplattform präzisiert. Der Gemeinderat Zollikon schloss sich der Vernehmlassungsantwort des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich (GPV) an, der die Verordnung befürwortet.


Genehmigung Kreditabrechnung Firststrasse
Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit zulasten der Investitionsrechnung von 165'000 Franken für eine Sanierung der obersten Belagsschicht der Firstrasse (Haus Nr. 5 bis Haus Nr. 20). Die Sanierung wurde notwendig, weil im letzten Winter zahlreiche Frostschäden entstanden sind, die zusammen mit den vorbestehenden – ebenfalls zahlreichen – Schadstellen nicht mehr einzeln repariert werden konnten.


Durchführung Einspracheverfahren und Kreditgenehmigung für das Projekt Fussgängersicherheit auf der Sennhofstrasse
Die Sennhofstrasse und Teile der Werkleitungen wurden im Jahr 2013 saniert. Ein vom Gemeinderat vorgeschlagener bergseitiger Fussgängerbereich unter Verzicht auf versetzte Blumentröge wurde im Mitwirkungsverfahren stark kritisiert. Der Gemeinderat verzichtete deshalb auf diese Massnahme.

Die "IG Sennhofstrasse" wurde anfangs 2017 bei der Gemeinde vorstellig. Zwecks Erhöhung der Fussgängersicherheit wurde der Wunsch geäussert, eine ca. 1,50 Meter breite bergseitige Fahrbahnmarkierung anzubringen. Die Blumentröge sollen wie seit 2013 bestehend angeordnet werden (versetzt).

Im Sinne eines Provisoriums wurde während dreier Monate die gewünschte Fahrbahnabtrennung im Abschnitt Sennhofstrasse 19 bis Sennhofstrasse 84 mit einem roten Markierungsband gekennzeichnet. Dieses Vorhaben wurde gemäss § 13 Strassengesetz öffentlich ausgeschrieben, und in Bauabteilung konnten die Pläne eingesehen werden (Mitwirkungsverfahren gemäss Strassengesetz). Inner-halb der Auflagefrist gingen keine Einwendungen gegen dieses Projekt ein. Das Projekt kann nun zwecks Durchführung des Einspracheverfahren gemäss § 16 und 17 des kantonalen Strassengesetz publiziert und öffentlich aufgelegt werden (siehe separate Publikation).


Ordentliche Revision 2016, Krankenversicherungsgesetz (KVG), Abnahme Revisionsbericht
Die Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, hat am 1. Juni 2017 die ordentliche KVG-Revision 2016 durchgeführt. Die KVG-Revision 2016 umfasst die Prüfung der Prämienübernahme in den Bereichen Sozialhilfe, Verlustscheine und Zusatzleistungen (EL und BH). Die Revisionsstelle konnte sich davon überzeugen, dass der Bereich "KVG" sehr sorgfältig und mit der nötigen Sachkenntnis bearbeitet wird und keine Massnahmen getroffen werden müssen.


Instandstellung Schopf an der Oberhubstrasse
Der Schopf befindet sich in Zollikerberg und wird gegenwärtig als Materiallager durch den Unterhaltsdienst genutzt. Die Gebäudehülle weist undichte Stellen auf und es dringt Wasser ins Gebäude ein. An den Stahlträgern sind bereits Rostablagerungen erkennbar. Um grössere Schäden zu verhindern, müssen die Fassade sowie die Stahlstützen instand gestellt werden. Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Kredit von Fr. 25'000.00 (inkl. MWSt) zulasten der Investitionsrechnung IR 7030.5040.006.


Genehmigung Näherbaurecht Grundstück Sanaspans in der Lenzerheide
Die Eigentümerschaft der Liegenschaft " Voa Clavadoiras seura 11" beantragte dem Gemeinderat Zollikon ein Näherbaurecht für die Erstellung eines Geräteraums an der gemeinsamen Grenze zur Parzelle mit Kat. Nr. 3686 (Landwirtschaftszone) im Eigentum der Politischen Gemeinde Zollikon. Der Gemeinderat stimmte der Einräumung des Näherbaurechts zu. Somit darf der Dachvorsprung des geplanten Geräteraums über die Grundstücksgrenze hinausragen.

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