Inhalt

Zwischennutzung ehemaliges Wohn- und Pflegezentrum Beugi in Zollikon– Mietvertrag mit der ETH Zürich

1. September 2017
Bis die Stimmberechtigten über die künftige Verwendung des Areal Beugi definitiv entschieden haben, steht das ehemalige Wohn- und Pflegezentrum Beugi für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Unmittelbar nach dem Umzug des Wohn- und Pflegezentrums in den Neubau am Blumenrain – im Mai 2016 – konnte die Stiftung Bethesda ins Beugi einziehen und die Liegenschaft während des Umbaus ihrer eigenen Liegenschaft in Küsnacht während knapp einem Jahr als temporäres Altersheim nutzen.

Seit Beginn des neuen Schuljahres nutzt die Schule Zollikon das Untergeschoss des ehemaligen Wohn- und Pflegezentrums Beugi im Dorfkern als Betreuungshaus.

In den letzten Monaten konnte auch für die übrigen Stockwerke der Liegenschaft eine sinnvolle Lösung gefunden werden: Die ETH Zürich hat die oberen Stockwerke als Ganzes gemietet und wird hier Wohnraum für rund 60 Studierende schaffen. Über dieses Projekt wird bald detailliert berichtet werden.
Mit dem Abschluss eines dreijährigen Mietvertrages mit der ETH hat der Gemeinderat sichergestellt, dass die Liegenschaft Beugi sinnvoll genutzt wird und der Gemeinde keine Kosten durch einen Leerstand entstehen. Die politischen Entscheide wie das Areal künftig genutzt werden soll, werden durch diese Zwischennutzung nicht beeinflusst. Zur Absicherung des bisherigen Planungsprozesses hat der Gemeinderat den Baurechtsvertrag unter bestimmten Auflagen mit der Baugenossenschaft Zurlinden inzwischen öffentlich beurkunden lassen. Mit diesem Schritt ist sichergestellt, dass die BGZ weiterhin in der Pflicht steht, ihre Baurechtsofferte und die verhandelten Bestimmungen aufrechtzuhalten. Die Stimmberechtigten haben jedoch immer noch die Wahl, ob sie den eingeschlagenen Entwicklungsprozess für den Dorfkern weiter unterstützen oder sich für eine andere Nutzung des Areals entscheiden. Die an der Gemeindeversammlung beschlossene nachträgliche Urnenabstimmung über die Initiative Widmer, die die Abgabe des Areal Beugi an die Zolliker Baugenossenschaften und den Verzicht auf einen Grossverteiler verlangt, ist zurzeit durch ein Rechtsmittel blockiert. Es ist unklar, wann diese Abstimmung durchgeführt werden kann.

Gemeinderat Zollikon

Zugehörige Objekte