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Zahlreiche attraktive Offerten für das Areal Beugi

24. November 2016
Im Juni 2015 hat die Gemeindeversammlung den Planungskredit für die Entwicklung des Areal Beugi auf Basis der in der Machbarkeitsstudie formulierten Grundsätze und Rahmenbedingungen mit gros-sem Mehr gutgeheissen. In der Zwischenzeit sind einige wichtige Zwischenschritte umgesetzt wor-den: Von Mai bis Juni 2016 lag der Gestaltungsplan-Entwurf öffentlich auf. Zu diesem fand am 24. Mai auch eine Informationsveranstaltung statt. Parallel zur Auflage lief die Ausschreibung für den Grossverteiler und noch vor den Sommerferien konnte ein entsprechender Vorvertrag mit Coop un-terzeichnet werden. Ende August 2016 hat die von der Gemeinde beauftragte Firma immoclass AG das Baurecht für das Areal Beugi öffentlich ausgeschrieben mit Frist bis zum 4. November.
Erfreulicherweise sind zahlreiche interessante und fundierte Offerten eingegangen und die Anbieter haben die in den Rahmenbedingungen formulierten Grundsätze und Zielsetzungen für die Belebung des Zolliker Ortskerns sehr gut aufgenommen. Alle Eingaben beinhalten attraktive kleinere und grös-sere Wohnungen im mittleren Preissegment für verschiedene Altersklassen und Zielgruppen. Der Gemeinderat hat die Offerten zusammen mit Fachleuten geprüft und entschieden, die Anbieter mit den attraktivsten Offerten für die zweite Runde einzuladen.

Behandlung der Initiativen an der Gemeindeversammlung vom 22. März 2017
In den vergangenen Wochen sind zwei Initiativen mit unterschiedlichen Stossrichtungen zur Entwicklung des Areal Beugi bei der Gemeinde eingegangen. Inzwischen konnte die Gültigkeit beider Initiativen festgestellt werden, der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlung zur Behandlung der beiden Initiativen auf den 22. März 2017 angesetzt. Am Dienstag, 17. Januar 2017, 19.45 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindesaal Zollikon statt.

Solange die Bevölkerung noch nicht über die Initiativen abgestimmt hat, kommt der Gemeinderat dem an der Gemeindeversammlung im Juni 2015 beschlossenen Auftrag nach. Selbstverständlich geht der Gemeinderat jedoch keine Verpflichtungen ein, bevor die Zollikerinnen und Zolliker über die beiden Initiativen entschieden haben. Die interessierten Baurechtsnehmer sind über die beiden Initiativen informiert.

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