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Reglement über die Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und des Seerettungsdienstes

24. November 2016
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 2. November 2016 das Reglement über die Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und des Seerettungsdienstes erlassen. Der Erlass tritt per 1. Januar 2017 in Kraft.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.

Gemeinderat Zollikon

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