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Abschiede der RPK zu den Gemeindeversammlungsgeschäften vom 7. Dezember 2016

24. November 2016
Die RPK hat die vorgeschlagenen Geschäfte für die Gemeindeversammlung im Sinne von Art. 140 des Gemeindegesetzes geprüft und stellt der Gemeindeversammlung folgende Anträge:
1 Im Hasenbart 19, Zollikerberg, Abgabe im Baurecht
Antrag: Rückweisung

Begründung: Mit Blick auf die hohe Nettoverschuldung der Gemeinde sowie den anstehenden Investitionen ist einem Verkauf der Vorrang zu geben. Der Gemeinderat wird gebeten, einen entsprechenden Antrag für die nächste Gemeindeversammlung vorzubereiten.


2 In der Unterhueb 4, Zollikerberg, Verkauf der Liegenschaft
Antrag: Annahme



3 Neuackerstrasse 29, Zollikerberg, Verkauf der Liegenschaft
Antrag: Annahme



4 Kredit für eine sozialverträgliche Abfederung der Einbussen der Altersrenten der Angestellten der Gemeinde Zollikon aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Pensionskassenlösung der Gemeinde Zollikon ist bereits grosszügig (reduzierter Koordinationsabzug, Arbeitgeber zahlt bis zu 60% der Beiträge, Sparbeiträge gehen weit über das gesetzliche Minimum hinaus). Die Position ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und angesichts der finanziellen Ausgangslage der Gemeinde zu streichen.


5 Kenntnisnahme des Bilanzanpassungsberichtes per 1. Januar 2016 nach HRM2 Beschluss der RPK: Kenntnisnahme


6 Verzicht auf die Bildung von Werterhaltungs- und Erneuerungsreserven
Antrag: Annahme



7 Budget 2017 für das Politische Gemeindegut
Antrag: Annahme unter Vorbehalt vgl. Änderungsanträge


Mit folgenden Eckwerten für die Laufende Rechnung:
GesamtaufwandFr. 168’449’600
ErtragsüberschussFr.      -225’600 (Aufwandsüberschuss)
Steuerertrag Rechnungsjahr
(bei Steuerfuss von 82%)
Fr.   99’000’000

Der Voranschlag 2017 ist im Rahmen der angespannten Finanzlage der Gemeinde in folgenden Positionen finanziell nicht ange­messen. Die Rechnungsprüfungskommission macht deshalb folgende Änderungsvorschläge:

Änderungsvorschlag 1 zum Voranschlag 2017
Die Position 305100 - 3052.01 AG-Einmaleinlagen an Pensionskassen im Betrag von CHF 600‘000.— ist aus dem Budget zu streichen. Begründung: Die Pensionskassenlösung der Gemeinde Zollikon ist bereits grosszügig (reduzierter Koordinationsabzug, Arbeitgeber zahlt bis zu 60% der Beiträge, Sparbeiträge gehen weit über das gesetzliche Minimum hinaus). Die Position ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und angesichts der finanziellen Ausgangslage der Gemeinde zu streichen.


Änderungsvorschlag 2 zum Voranschlag 2017
Bei der Position "Löhne Verwaltungs- und Betriebspersonal" sind die jeweils unter der Kostenart 3010.00 eingestellten freiwilligen Lohnerhöhungen auf allen Institutionen um 1% zu kürzen. Insgesamt sind dies CHF 238‘543.—. Begründung: Im heutigen Umfeld sowie im Rahmen der finanziellen Lage der Gemeinde sind generelle Nettolohnerhöhungen finanziell nicht angemessen. Anerkennungsprämien für gute individuelle Leistungen sind im Voranschlag separat enthalten und sollen nicht gekürzt werden.


Änderungsvorschlag 3 zum Voranschlag 2017
Die Position 7100.01 - 7100.5040.003 Fohrbach, Sauna, Sanierung im Betrag von CHF 3‘895‘000.—ist aus der Investitionsrechnung zu streichen. Begründung: Es fehlt ein finanzielles Gesamtkonzept sowie eine strategische Planung der verschiedenen Angebote für die Zukunft, zu welchen die Gemeindeversammlung Stellung beziehen kann. Dies besonders im Hinblick auf die erwarteten, massiven Sanierungen in den nächsten fünf Jahren gemäss Artikel im Zollikerboten vom 11. November 2016.


Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, den Voranschlag 2017 unter Vorbehalt der obigen Änderungen zu genehmigen sowie den Steuerfuss bei 82% zu belassen.


20. November 2016
Rechnungsprüfungskommission Zollikon
Präsident: Viktor Sauter Aktuar: Stephan Brändli