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Urnengang vom Sonntag, 25. November 2018

18. Oktober 2018

Es finden folgende Abstimmungen statt:

I. Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)
  2. Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)
  3. Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

II. Kommunale Vorlage
    Zollikon

  1. Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Zollikon für den Rest der Amtsdauer 2018–2022

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Kirchliche Vorlage
     Reformierte Kirche Zollikon

  1. Bewilligung eines Kredits von 7'490'000 Franken für den Neubau eines Mehrfamilienhauses am Rosenweg 8/10 mit 11 Wohnungen

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Zustellung/von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, Präsident André Maurer, Eintrachtweg 6, 8708 Männedorf schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 2. November 2018, nicht erhalten haben, können diese bei der zuständigen Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten beziehen.

Gemeinderäte Zollikon und Zumikon