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Einschränkungen für Feuer und Feuerwerk in der Gemeinde Zollikon

27. Juli 2018
Aufgrund der ausserordentlich lang anhaltenden Trockenphase hat der Kanton Zürich für in Wäldern und in Waldesnähe ein generelles Feuerverbot erlassen.

Die Gemeinde Zollikon hat zudem entschieden, für das Abbrennen von Feuerwerk und das Anzünden von Feuern auf dem Gemeindegebiet folgende Einschränkungen zu verfügen:

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur von befestigtem, nicht brennbarem Untergrund (z. B. Kiesplatz, geteerte Plätze) aus gestattet. Erlaubt bleibt das Grillieren in festen Vorrichtungen, die allerdings beaufsichtigt werden müssen. Weitere Einschränkungen bleiben vorbehalten.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird um ein verantwortungsbewusstes Verhalten gebeten.

Die Bundesfeier auf der Allmend Zollikon wird gemäss Programm durchgeführt. Leider muss dieses Jahr auf das Höhenfeuer verzichtet werden und es darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Plakat Feuerverbot

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