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Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 10. Juni 2018
Zahl der Stimmberechtigten | 7'920 |
Eingegangene Stimmrechtsausweise | 4'459 |
Eingegangene Stimmzettel | 4'332 |
abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel | 40 |
abzüglich leere Stimmzettel | 61 |
abzüglich ungültige Stimmzettel | 1 |
Gültige Stimmzettel | 4'230 |
Ja | 2'363 |
Nein | 1'867 |
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
(§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) - und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat