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Erneuerungswahlen der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018–2022 vom 22. April 2018

8. Februar 2018
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. Dezember 2017 sind für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Mitglieder (zu wählen 7 inkl. Präsidium; vorgeschlagen 7)

Bolanz Helfenstein Elisabeth, 1962, Hausfrau, Goldhaldenstrasse 5neu
Casanova Ursula, 1968, Tourguide, Oberdorfstrasse 35bisher
Fietz Peter, 1955, Bankangestellter, Gartenstrasse 18bisher
Fothergill Fehr Jacqueline, 1965, Rechtsanwältin, Binderstrasse 50bisher
Knüsli Hans Heinrich, 1973, Jurist, Zolliker Strasse 50bisher
Rüegg Hanna, 1959, Fach-Lehrerin, Guglenstrasse 2bisher
Schmitz-Dräger Ralf, 1956, Kaufmann, Höhestrasse 89bisher

Präsidium

Rüegg Hanna, 1959, Fach-Lehrerin, Guglenstrasse 2bisher


In Anwendung von Artikel 6 lit. a der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zollikon und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 16. Februar 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, eingereicht werden können.

 

Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat und gemäss Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Eine stille Wahl ist gemäss Kirchenordnung nicht möglich, daher wird in jedem Fall eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel durchgeführt. Werden mehr Kandidatinnen/ Kandidaten vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, werden die definitiven Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nochmals veröffentlicht.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Evang. ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, André Maurer, Präsident, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

 

Im Auftrag der evang.-ref. Kirchenpflege

 

Gemeinderat Zollikon

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