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Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018–2022

21. Dezember 2017
Gleichzeitig wie die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden wird auch der 1. Wahlgang für 7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. Präsidentin/Präsident am 22. April 2018 durch die Politische Gemeinde Zollikon durchgeführt.
In Anwendung von Artikel 6 lit. a der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zollikon sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 31. Januar 2018 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, einzureichen.

Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat und gemäss Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adres-se und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können hier heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei Zollikon bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Evang. ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, André Maurer, Präsident, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Auftrag der evang.-ref. Kirchenpflege
Gemeinderat Zollikon