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Erlass des Gebührentarifs

7. Dezember 2017
Die kantonale Gebührenverordnung für Gemeindebehörden entfällt mit Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes auf den 1. Januar 2018. Die kantonale Gebührenverordnung wird durch die neue kommunale Gebührenverordnung ersetzt, die von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung am 6. Dezember 2017 verabschiedet worden ist, und auf den 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Die bisherige kommunale Gebührenordnung vom 20. November 2013 wird durch den Gebührentarif ersetzt, der vom Gemeinderat am 22. November 2017 verabschiedet wurde. Der Gebührentarif umfasst alle in der bisherigen kommunalen Gebührenordnung aufgeführten Gebühren. Ausserdem wurden einige Gebühren, die bisher in separaten Regelungen festgehalten waren, integriert. Der Gebührentarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung gemäss § 25 Abs. 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) entzogen.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.

Gemeinderat Zollikon