Die bisherige kommunale
Gebührenordnung vom 20. November 2013 wird durch den
Gebührentarif ersetzt, der vom Gemeinderat am 22. November 2017 verabschiedet wurde. Der Gebührentarif umfasst alle in der bisherigen kommunalen Gebührenordnung aufgeführten Gebühren. Ausserdem wurden einige Gebühren, die bisher in separaten Regelungen festgehalten waren, integriert. Der Gebührentarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung gemäss § 25 Abs. 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) entzogen.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.
Gemeinderat Zollikon