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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 5. Juli 2017

17. Juli 2017
Ersatz des Kombifahrzeuges Aebi Viatrac für den Unterhaltsdienst

Das 2012 angeschaffte Kombifahrzeug Aebi Viatrac VT 450 für den Unterhaltsdienst wird u. a. beim Unterhalt der Waldstrassen und im Winterdienst für die Schneeräumung eingesetzt. In letzter Zeit häuften sich die kostspieligen Reparaturen und das Fahrzeug soll deshalb ersetzt werden durch einen universell einsetzbaren Lindner Unitrac 112L. Der Gemeinderat genehmigte dafür einen Kredit von 115'000 Franken (inkl. MWSt); das alte Fahrzeug wird in Zahlung gegeben. Der Auftrag geht an die Firma Landmaschinen Pfeiffer AG in Niederurnen zum Nettopreis von 115'000 Franken inkl. MWSt.


Ausbau der Zolliker Strasse zwischen Dufourplatz und Rösslirain

Die Zolliker Strasse weist zwischen dem Dufourplatz und der Einmündung des Rösslirains zwei kritische Stellen auf: Zwischen dem Dufourplatz und der Einmündung des Rösslirains ist die Fahrbahn sehr schmal. Damit zwei grosse Fahrzeuge (Lastwagen oder Bus) gefahrlos kreuzen können, müsste gemäss Strassenverkehrsgesetz eines der beiden Fahrzeuge an einer genügend breiten Stelle anhalten. Tatsächlich weichen einige Chauffeure jedoch auf das Trottoir aus, was klar gesetzeswidrig ist und zu einer Gefährdung der Fussgänger führt.

Ein weiteres Sicherheitsproblem betrifft die Fussgänger-Überquerung der Zolliker Strasse. Der Fussweg zwischen Kirche und Zolliker Strasse mündet an der Innenkurve auf die Fahrbahn, obwohl die Sichtverhältnisse für Fussgänger, die auf die Strasse treten, ungenügend sind. Die Gemeinde hat deshalb den Zutritt auf die Strasse aus Sicherheitsgründen provisorisch gesperrt.

Die Zolliker Strasse in diesem Abschnitt eine Staatsstrasse. Das heisst, der Kanton ist für die Behebung der Sicherheitsmängel verantwortlich. Das vom kantonalen Amt für Verkehr erarbeitete Projekt sieht deshalb folgenden Ausbau vor: Die Fahrbahn soll zu Lasten der bergseitigen Parzellen so verbreitert werden, dass sich Lastwagen und Busse problemlos kreuzen können. Auf ein bergseitiges Trottoir sowie auf Velostreifen soll verzichtet werden, damit die Veränderungen der Grundstücke bergseits nicht zu massiv ausfallen und auch der Landerwerb im Rahmen bleibt. Weiter soll ein sicherer Fussgängerübergang geschaffen werden: Ein neu vorgesehener Weg entlang der Parzellengrenze der Liegenschaft Alte Landstrasse 72 (Musikschule) soll zu einem Fussgängerstreifen mit Mittelinsel führen. Über den nahegelegenen Kirchweg könnte damit das Quartier oberhalb des Bahnhofs künftig besser mit dem Ortskern und den Schulhäusern verbunden werden. 

Der Gemeinderat begrüsst dieses Projekt. Der Kostenbeitrag der Gemeinde wird sich voraussichtlich auf das Finanzieren des Zugangs zum Fussgängerstreifen beschränken. Grundeigentümer und weitere Betroffene können das Projekt und die Landabtretungen gerichtlich überprüfen zu lassen, sobald die entsprechende öffentliche Auflage erfolgt (Zeitpunkt noch nicht festgelegt). Die Realisierung erfolgt erst in einigen Jahren.


Strassen- und Werkleitungssanierung in der Neuackerstrasse

Die Werke am Zürichsee AG ersetzen die Wasserleitungen aus den Jahren 1931-1971 in der Neuackerstrasse. Gleichzeitig werden ein neuer EW-Rohrblock und neue Kandelaber mit LED Leuchten erstellt. In diesem Zusammenhang erneuert die Gemeinde Zollikon den Belag und die Fahrbahnabschlüsse. Der Gemeinderat genehmigte für diese Sanierung einen Kredit von Fr. 424'000.00 und vergab die Baumeisterarbeiten (Anteil Gemeinde Zollikon) an die Firma Toller & Loher AG, Uetikon am See, zu einem Pauschalpreis von Fr. 329'061.90 (inkl. MWSt).

Die Bauarbeiten beginnen am 2. August und dauern voraussichtlich bis Dezember 2017. Die Deckbelagsarbeiten werden nach Beendigung der Bauarbeiten an der Rosengartenstrasse im Jahr 2019 ausgeführt.


Fonds Nachlass Mina Schlatter: Rechenschaftsbericht 2016

Die 2001 verstorbene Mina Schlatter-Schild vermachte der Gemeinde einen Nachlass in der Höhe von rund Fr. 2,3 Mio. Gemäss Fondsreglement können Bedürftige der Alters- und Pflegeheime Zollikon sowie die Alters- und Pflegeheime Zollikon unterstützt werden. Im Jahr 2016 wurden insgesamt Fr. 9'102.10 aus dem Fonds ausbezahlt, gleichzeitig wurden dem Fonds ein Zinsertrag von Fr. 24'077.00 und weitere Erträge von Fr. 3'600.00 gutgeschrieben. Damit erhöht sich der Saldo auf Fr. 2'426'302.77. Der Gemeinderat hiess den Rechenschaftsbericht zum Fonds Nachlass Mina Schlatter-Schild per 31. Dezember 2016 gut.

Vernehmlassung zu neuer Vorschrift im Kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG)
Das Bauen im Uferbereich des Zürichsees soll durch eine neue PBG-Vorschrift (§ 67a) geregelt werden. Die Baudirektion hat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Neu soll der Regionale Richtplan Vorgaben für die Bebauung dieses landschaftlich besonders sensiblen Bereichs enthalten, die in den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden umzusetzen sind. Solche Vorschriften können die Stellung, die Dimensionierung und das Erscheinungsbild von Bauten und Anlagen am See betreffen. Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen diese Norm, die eine vom Bundesgericht als unzulässig bezeichnete Praxis der Baudirektion ablöst. Stellte bisher ein Eigentümer ein Baugesuch auf aufgeschüttetem Land (Konzessionsland) am Zürichseeufer, behielt sich die Baudirektion vor, eine eigene Bewilligung dafür auszusprechen, die z. B. die Gebäudelänge oder die Höhe von Ufermauern begrenzt.


Vernehmlassung zu neuem Jagdgesetz

Das kantonale Gesetz über Jagd und Vogelschutz soll einer Totalrevision unterzogen werden. Der jetzt vorliegende Entwurf sieht eine sehr starke Zentralisierung vor und schränkt damit das Mitspracherecht der Gemeinden und weiterer Grundeigentümer unnötig ein. Der Gemeinderat lehnt eine solche Zentralisierung entschieden ab. 

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