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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2017

1. Juni 2017
Aufgabenplanung 2017–2018
Der Gemeinderat verabschiedete die Aufgabenplanung 2017–2018 (kann in der Gemeinderatskanzlei bezogen werden). Die Aufgabenplanung hält die wichtigsten grossen – zumeist abteilungsübergrei-fenden – Aufgaben und Projekte fest, die in den nächsten Jahren anstehen. Die Planung dient auch als Grundlage für die Budgetierung 2018.

Wahltermine 2018
Der Gemeinderat legte die Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018–2022 fest. Der 1. Wahlgang findet am 22. April 2018 statt. Der Termin für den 2. Wahlgang wurde auf den 10. Juni 2018 angesetzt.

Einsprache gegen Radweg entlang der Binzstrasse
Die kantonale Baudirektion legte ein Projekt für einen Radweg entlang der Binzstrasse öffentlich auf. Das Projekt sieht eine separate Fahrspur für Velos vor, angeordnet an der Süd- bzw. Südwestseite der Staatsstrasse, und reicht von der Abzweigung der Binzstrasse ab Forchstrasse bis nach Maur. Gegenüber einer Vorversion ist im Auflageexemplar der Parkplatz westlich der Einmündung der Sennhofstrasse in die Binzstrasse nicht mehr vorgesehen. Dieser aufzuhebende Parkplatz, gelegen auf der Strassenparzelle im Eigentum des Kantons, erfüllt jedoch wichtige Funktionen. Unter ande-rem handelt es sich um den einzigen tauglichen und sicheren Warteraum für Lastwagen, die aus Rich-tung Glatt/Maur kommen und zu einer Baustelle in Zollikon/Zollikerberg fahren wollen. Diese Funktion ist beispielsweise bei einem grösseren Aushub wichtig, wenn die Platzverhältnisse vor Ort eng sind und die Lastwagen ab Warteraum abgerufen werden müssen. Der Gemeinderat erhob gegen das Projekt in der aufgelegten Version Einsprache. Das Projekt sei zu überarbeiten und erneut aufzulegen.

Finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2016
Die Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, hat vom 3. bis 9. März 2017 die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2016 durchgeführt. Die Revisoren stellten fest, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, inhaltlich vollständig und äusserst sorgfältig erstellt wurde. Es wurden keine Verbesserungshinweise angebracht.

Vernehmlassung zur Revision Gesundheitsgesetz (Neuregelung Notfalldienstorganisation)
Während in den urbanen Gebieten private Anbieter den ärztlichen Notfalldienst sicherstellen, ist die Versorgung in ländlichen Gebieten zunehmen schwieriger geworden. Die jetzt von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschlagene Notfalldienstorganisation bringt hier eine deutliche Verbesserung und ist für die Gemeinden sehr viel kostengünstiger als die von der Ärztegesellschaft im letzten Jahr vorgeschlagene Lösung. Die Kosten der neuen Notfalldienstorganisation sollen je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden getragen werden. Der Gemeinderat Zollikon schliesst sich der Vernehmlassungsantwort des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich (GPV) an, der die Neuregelung – und damit die Revision des Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes – befürwortet.

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