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Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b)

23. März 2017
Der Gemeinderat Zollikon hat mit Beschluss vom 15. März 2017 gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) das Gemeindereferendum ergriffen.
Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen (sogenannte Versorgertaxen) aufkommen zu müssen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, ab der Veröffentlichung, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Zollikon