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Zollikon zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter

20. Januar 2017
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Dezember 2016 die beiden Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom
9. September 2015 betreffend Verkauf des ehemaligen Wohn- und Pflegezentrums an der Seestrasse 109 in Zollikon und die Aufhebung der Ausführungsbestimmungen über den Heinrich Ernst-Fonds aufgehoben.

Der Gemeinderat hat – wie vom Gemeindegesetz vorgeschrieben (§ 155 Abs. 1 lit. b GG) – in einer gemeinsamen Sitzung mit der Rechnungsprüfungskommission über das weitere Vorgehen debattiert und entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission Zollikon