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Zollikon zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter
9. September 2015 betreffend Verkauf des ehemaligen Wohn- und Pflegezentrums an der Seestrasse 109 in Zollikon und die Aufhebung der Ausführungsbestimmungen über den Heinrich Ernst-Fonds aufgehoben.
Der Gemeinderat hat – wie vom Gemeindegesetz vorgeschrieben (§ 155 Abs. 1 lit. b GG) – in einer gemeinsamen Sitzung mit der Rechnungsprüfungskommission über das weitere Vorgehen debattiert und entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission Zollikon