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KiTa (Kindertagesstätten/Krippen)

KiTa-Subvention

Die Zolliker Stimmberechtigten haben am 17. Juni 2012 dem Beitragsreglement für die vorschulische familienergänzende KiTa-Betreuung zugestimmt.

Mit der Genehmigung des Beitragsreglements wurde der Wechsel von der bisherigen Objektsubventionierung zur Subjektsubventionierung vollzogen. Das Beitragsreglement erlaubt allen Eltern die freie Wahl der Betreuungseinrichtung. Wenn die Voraussetzungen wie Wohnsitz und Krippe bzw. Tagesfamilienverein mit Standort in Zollikon sowie Einkommen und Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese wird direkt an die Eltern ausbezahlt. 

Das Beitragsreglement und die dazugehörige Vollzugsverordnung (inkl. Antrag) sind auf den 1. August 2012 in Kraft getreten.

Die Unterlagen können im Sekretariat der Abteilung Gesellschaft bezogen werden.

KiTa-Aufsicht

Die Krippenaufsicht der Gemeinde Zollikon ist zuständig für die Betriebsbewilligungen von Krippen, Kindertagesstätten und privaten Horten. Grundlage sind die kantonalen Richtlinien. 

Zugehörige Objekte